
Herr Detlef Schmidt
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E-Mail: vize-orga@landesanglerverband.berlin
Er ist für die Lösung von Grundsatzfragen der Verbandsentwicklung zuständig. Dazu gehören alle Fragen, die sich aus der Erlangung und Nutzung der Rechtsfähigkeit, der Gemeinnützigkeit, der Sportförderwürdigkeit, der Mitwirkung im Natur- und Umweltschutz und bei der Gestaltung und Umsetzung des Fischereirechts ergeben.
Im Einzelnen gehören zu seinen Aufgaben:
a) die Vertretung des DAV – Landesverbandes im Sinne des § 26 BGB,
b) die Zusammenarbeit, Förderung und Koordinierung der Tätigkeiten der Referenten für Natur- und Umweltschutz, für Aus- und Weiterbildung und dem Landesgewässerwart sowie für ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung von Berichten, Analysen und Vorlagen,
c) die Durchführung von Beratungen bzw. Erfahrungsaustauschen mit den Verantwortlichen Mitgliedsvereinigungen im Zuständigkeitsbereich,
d) die Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie der Wasserschutzpolizei in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Präsidium,
e) die Zusammenarbeit mit Natur-, Umwelt-, Fischerei- und gleichgelagerten sowie wasserwirtschaftlichen und wassersportlichen Landesverbänden bzw. Instituten,
f) die Zusammenarbeit und Konsultation mit Rechtsanwälten im Rahmen der Erarbeitung von Rechtsvorschriften,
g) die Einflussnahme auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Versammlungen und Sitzungen der Verbandsorgane des Landesverbandes,
h) die Koordinierung der Vorschläge und die Fertigstellung der Entwürfe für die thematischen Jahresarbeitspläne des Verbandsausschusses, des Präsidiums und des geschäftsführenden Präsidiums als Beschlussvorlage für den Verbandsausschuss,
i) die Information der Verbandsorgane über die Entwicklung der Mitgliederbewegung in den Mitgliedervereinigungen an Hand der Mitgliederstatistik und der Beitragsberechnung,
j) die Erarbeitung von Teilentwürfen des Verantwortungsbereiches zum Rechenschaftsbericht an den Landesverbandstag und die Rechenschaftslegung über die eigene Tätigkeit gegenüber dem Präsidium und dem geschäftsführenden Präsidium.
