Vorsitzender der Rechtskommission:
Telefon: –
Mobil: –
E-Mail: rechtskommission@landesanglerverband.berlin
Die Rechtskommission ist im Sinne der Verbandsgerichtsbarkeit ein wichtiges unabhängiges Organ zur Wahrung und Widerherstellung des Verbandsfriedens.
Sie ist zuständig für:
a) die Nachprüfung von Beschwerden und Widersprüchen gegen vollzogene Ausschlussverfahren aus dem LVB.
b) die Klärung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zweier oder mehrerer Bezirksverbände und/oder Anglervereinigungen, sofern die Angelegenheit mit der Tätigkeit des LVB in Verbindung steht und eine der betroffenen Parteien die Rechtskommission um Unterstützung gebeten hat.
c) die Nachprüfung von Beschuldigungen gegen Funktionäre des LVB, insbesondere dann, wenn die Leitung wegen Beteiligung eines Mitgliedes oder aus sonstigen Gründen nicht selbst entscheiden will oder kann.
d) die Klärung von Ehrenangelegenheiten zwischen Mitgliedern ein und desselben Vereins, sofern einer der Beteiligten zu den Verbandsorganen oder zum Kreis der Funktionäre der ordentlichen Mitglieder des LVB gehört.
e) die Feststellung von Verstößen der Organe des LVB, eines Mitgliedes dieser Organe, bzw. eines Mitgliedes gegen die Satzung oder gegen Ordnungen und Beschlüsse des LVB.
f) Die Ahndung von verbandsschädigendem, unsportlichem und gegen die Regeln der guten fischereilichen Praxis gerichteten Verhaltens, wie z.B. von − gröblichen Pflichtverletzungen trotz wiederholter Ermahnung. − groben Verstößen gegen die ungeschriebenen und geschriebenen Gesetze sportlichen und waidgerechten Angelns sowie gegen Grundsätze sportlicher Fairness und der gegenseitigen Rücksichtnahme.
g) die Ahndung von Verstößen gegen − die Satzung und Ordnungen des LVB. − Entscheidungen der Verbandsorgane des LVB. Dabei kann die Rechtskommission gegen Mitglieder des LVB und seiner Mitgliedervereinigungen (natürliche und juristische Personen) auch Strafen aussprechen.
Die Mitglieder des LVB, seine Bezirksverbände und Vereine müssen alle entstehenden innerverbandlichen Streitigkeiten vor die Rechtskommission zur Entscheidung bringen, soweit deren Zuständigkeit gegeben ist. Den Mitgliedern des LVB ist es im Zusammenhang mit den vorgelegten Sachverhalten untersagt, sich durch Benutzung der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens und sonstiger elektronischer Medien Genugtuung zu verschaffen. Zuwiderhandlungen gelten als verbandsschädigendes Verhalten. Eingeleitete Verfahren betreffen nur Angelegenheiten innerhalb des LVB, jedoch nicht zivilrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsansprüche der Beteiligten untereinander, soweit diese vor den ordentlichen Gerichten oder anderen Stellen geltend zu machen sind.
Die Mitglieder der Rechtskommission werden auf dem Verbandstag regelmäßig für vier Jahre gewählt. Dazu gehören – neben Steffen Martin als Vorsitzender der Rechtskommission – zur Zeit: Pierre Metasch (stellv. Vors.), Michaela Bohn und Horst Schöppe (beide Beisitzer).