Geschäftsstelle

Anschrift:

DAV Landesverband Berlin e.V.
Hausburgstr. 13
10249 Berlin

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Bürozeiten & „offenes Fenster“ für Fragen und Marken:

Dienstags:      10:00 – 13:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Donnerstags:  10:00 – 13:00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

E-Mail:  dav@landesanglerverband.berlin


Schließzeiten 2025:
07.10.-21.10.
23.12.-30.12.


Geschäftsführer:

Guido Fischer

Aufgaben:

Der Geschäftsführer arbeitet im Auftrage des geschäftsführenden Präsidiums bzw. des Präsidenten und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Seine Aufgabe ist die ständige Gewährleistung aller organisatorisch- technischen Voraussetzungen, die eine hohe Wirksamkeit der Organe des Landesverbandes in der Leitung und Erledigung der Verbandsangelegenheiten gestatten. Zur systematischen und verantwortungsvollen Erfüllung dieser Anforderungen erarbeitet er monatliche Arbeitspläne und stimmt diese mit dem geschäftsführenden Präsidium ab. Er ist ferner zuständig für die Erledigung aller finanziellen Aufgaben und der Kassengeschäfte entsprechend der in der Finanzordnung und dem Haushaltsplan getroffenen Festlegungen.

Er nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Präsidiums und des geschäftsführenden Präsidiums teil.

Im Einzelnen ist er verantwortlich für:

a) für die exakte organisatorische Vorbereitung der Tagungen der Verbandsorgane (Tagungsräume, terminliche Zustellung der Beratungsunterlagen u.a.),

b) für die Unterstützung der Mitglieder des Präsidiums bei der Vorbereitung von Entscheidungen für die Verbandsorgane und bei der Durchführung und Kontrolle der Realisierung der Ordnungen und Beschlüsse der Verbandsorgane,

c) für die Aufarbeitung von Informationen zu aktuellen Fragen, die das Verbandsleben betreffen,

d) für die Einhaltung der Öffnungszeiten der Geschäfts-stelle und für seine persönliche Anwesenheit an den Sprechtagen,

e) für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Geschäftsräumen sowie an den Dienstfahrzeugen. Er führt das Schlüsselbuch, in dem berech-tigte Nutzer der Sitzungsräume Empfang und Rückgabe der Schlüssel quittieren. Er kontrolliert die ordnungsgemäße Eintragung in den Fahrtenbüchern der Dienstfahrzeuge.

f) die Erhaltung und Erweiterung von Arbeitskontakten zu Behörden, Institutionen und Verbänden des Sports, des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie zu Einrichtungen der Gewässer- und Fischwirtschaft,

g) für die Erhaltung und Erweiterung von Arbeitskontakten zur Berufsfischerei.

h) für die Erfassung und Aufarbeitung statistischer Unter-lagen der Mitgliederbewegung.

i) für die Protokollführung in den Sitzungen des Verbandsausschusses, des Präsidiums und des geschäftsführenden Präsidiums des LVB.

j) für die selbständige Erledigung der Geschäftspost, soweit es sich nicht um leitungs- und funktionsbedingten Schriftverkehr handelt. In solchen Fällen ist die Bearbeitung mit dem zuständigen Mitglied des Präsidiums zu erledigen.

k) die Führung der Post-, Rechnungs-, Ein- und Ausgabebücher,

l) für das revisionssichere Führen des Belegwesens in Vorbereitung für Prüfungen durch Steuerbüro und Finanzamt,

m) für die Unterstützung des Schatzmeisters, insbesondere bei der Erarbeitung von Finanzanalysen und des Haushaltsplans,

n) für die Durchführung der Kassengeschäfte,

o) für die Aktenführung, die Sammlungen der Gesetzesblätter, Verordnungen, Anordnungen u. dergl. sowie für die Aufbereitung der sich daraus für die Mitglieder ergebenden Hinweise zur Veröffentlichung im Informationsblatt

p) für die Durchführung der Terminkontrolle.

Der Geschäftsführer ist berechtigt:

– für die Dauer seiner Abwesenheit Geschäftsaufgaben zu übertragen. Die übertragenen Aufgaben sind in einer von beiden zu unterzeichnenden Aktennotiz zu vermerken.

– zur Anweisung von Kassen- und Bankbelegen und zur selbständigen Entscheidung über Ausgaben gemäß der Finanzordnung des Landesverbandes.

– umgehend Maßnahmen einzuleiten, um Schäden an der Teichanlage und den Pachtgewässern des Landesverbandes vorzubeugen bzw. zu vermeiden. Die eingeleiteten Maßnahmen sind dem Landesgewässerwart umgehend bekannt zu machen.