Neuregelung zur Fischereiabgabe in M-V

Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht befreit sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit 10 Euro pro Kalenderjahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins (und zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Touristenfischereischein) und kann vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern oder online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone erworben werden. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular oder elektronischer Beleg) muss beim Angeln mitgeführt werden.

Bitte achtet darauf, KEINE Fischereiabgabemarke aus MV in euren Berliner Fischereischein zu kleben! In diesen gehören ausschließlich Berliner Marken! Für die vor Ort entrichtete MV-Fischereiabgabe werden entsprechende Trägerkarten bereitgehalten!