Unsere Stellungnahme vom 18.06.2020 in Zusammenarbeit mit RA Struss

Mit Schreiben vom 30.04.2020 erhalten wir erneut Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung der Fachkreise und Verbände einschließlich der anerkannten Naturschutzverbände zum neuerlichen Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung mit Stand 06.04.2020.
Der uns zur erneuten Stellungnahme zugesandte zweite Entwurf beinhaltet unter anderem auch  massive Einschränkungen für die Angelfischerei in Berlin. 

Folgende Änderungen sind nunmehr beabsichtigt:

In § 9 soll nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt werden: 
,,Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.“

In § 14 soll ein Absatz 3 mit folgender Vorschrift eingefügt werden:
,,Mit der Handangel gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.“

In § 18 soll ein  Absatz 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden: 
,,Das Anfüttern von Fischen außerhalb von Angelveranstaltungen ist verboten. Bei Angelveranstaltungen dürfen Fische nur unter Beachtung der in der Hegefischgenehmigung gestatteten Menge limitiert angefüttert werden.“

ln § 23 Absatz 3 soll nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt werden:
,,Sie (gemeint sind Gemeinschaftsangelveranstaltungen) bedürfen der Genehmigung durch die untere Fischereibehörde.“

DOKUMENT (Schreiben SenUVK)

Die geplanten Änderungen sind aus unserer Sicht sowohl aus rechtlichen, als auch aus wissenschaftlichen Erwägungen heraus nicht hinnehmbar. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Struss haben wir eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, die wir Euch natürlich nicht vorenthalten wollen.

DOKUMENT 1 (Anschreiben des RA)

DOKUMENT 2 (Stellungnahme DAV)

Diesbezüglich wurden uns freundlicherweise folgende Stellungnahmen anderer betroffener Vereinigungen und Verbände zugeleitet, welche wir mit deren Einwilligung hier ebenfalls zur Kenntnis geben möchten:

DOKUMENT 1 (LFVB/B)

DOKUMENT 2 (Köpenicker Fischervereinigung)